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denkmalrechtliche Genehmigung
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Allgemeine Erläuterungen:
Genehmigungsanträge nach § 11 DSchG Bln sind formlos schriftlich an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten.
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Baudenkmalen werden nach Einkommenssteuergesetz §§ 7i, 10f und 11b steuerlich begünstigt, soweit diese denkmalspezifische Erhaltungsleistungen beinhalten.
Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.
Die Beantragung bei den zuständigen Baubehörden und die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Bau- bzw. Umbaumaßnahmen können durch unser Büro für Sie erstellt werden.
Unsere Leistung --> Erstellung:
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Baudenkmalen werden nach Einkommenssteuergesetz §§ 7i, 10f und 11b steuerlich begünstigt, soweit diese denkmalspezifische Erhaltungsleistungen beinhalten.
Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.
Die Beantragung bei den zuständigen Baubehörden und die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Bau- bzw. Umbaumaßnahmen können durch unser Büro für Sie erstellt werden.
Unsere Leistung --> Erstellung:
- aller notwendigen Antragsformulare
- der exakten Beschreibung der Maßnahme mit Material- und Farbangaben
- von Bauzeichnungen mind. im Maßstab 1:100, wie z.B. Grundrisse, Schnitte, Details
- bzw. nachzeichnen von Bestandsplänen oder historischen Plänen
- von Lageplänen
- von Fotodokumentationen (heutiger Zustand und ggf. historische Aufnahmen)
- von verformungsgerechten Aufmaßen
- Beratung zu Möglichkeiten des machbaren Umbaues
- von statischen Berechnungen (z.B. Ermittlung der Resttragfähigkeit von Balken)
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, stehen wir Ihnen für die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit unserem o.g. Leistungsspektrum gerne zur Verfügung. Über eine Kontaktaufnahme (sh. Büroinfos/Kontakt) Ihrerseits, würden wir uns freuen.